Mehr Demokratie durch Sitzungsöffentlichkeit

Das seit dem 01.07.2016 in Rheinland-Pfalz geltende Transparenzgesetz erweitert unter anderem die Öffentlichkeit bei Sitzungen der Gemeinden. Dies betrifft sowohl Gemeinderatssitzungen als auch Sitzungen der Ausschüsse. Grundsätzlich wird alles öffentlich behandelt. Ausnahmen gelten für:

  • Personalangelegenheiten
  • Auftragsvergaben nach VOF und VOL
  • Ankauf von Grundstücken
  • Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts

Diese Angelegenheiten werden im nicht-öffentlichen Teil der jeweiligen Sitzung behandelt. Bei Zweifelsfragen wird vor der jeweiligen Sitzung die Verwaltung angefragt, die dazu vorgibt.

Damit sind auch die Sitzungsprotokolle zu einem größeren Teil öffentlich. Die Gemeinde Urbar veröffentlicht daher auch die Sitzungsprotokolle.

2021
Protokoll zur Gemeinderatssitzung am 15.12.2021 (öffentlicher Teil)

2020

2019

2018