„Ein zuwachsender Wirtschaftsweg ist kein Fehler der Natur, sondern ein Versäumnis der Pflege.“ Mit diesem Satz möchte ich den Blick auf unsere gemeindlichen Feld- und Waldwege richten und an die Regelungen unserer Nutzungssatzung erinnern:
„Eigentümer und Besitzer der an die Wege angrenzenden Grundstücke haben dafür zu sorgen, dass durch Bewuchs, insbesondere Hecken, Sträucher, Bäume und Unkraut die Benutzung und der Bestand der Wege nicht beeinträchtigt wird. Abfälle und andere Gegenstände, insbesondere Bodenmaterial, Pflanzen oder Pflanzenteile, die von den angrenzenden Grundstücken auf den Weg gelangen, sind von den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke zu beseitigen.“
Aktuell ist das nicht überall der Fall. Ich bitte daher um entsprechende Beachtung, damit die rechtmäßige Nutzung der Wege ermöglicht bleibt. Auch die Ortsgemeinde als Grundstückseigentümerin ist bemüht, trotz sehr dünner Personal- und Finanzdecke, ihren Beitrag entsprechend zu leisten. Das nutzt aber nur bedingt etwas, wenn dies der Nachbar am Weg nicht auch tut.
An der Stelle möchte ich auch den Hinweis geben, dass von der Grenze eines Wirtschaftsweges Einfriedungen 0,5 m zurückbleiben müssen, damit landwirtschaftliche Geräte gefahrlos durchfahren können. In diesem Abstandsbereich ist daher auch das Abstellen oder Lagern von Gegenständen nicht zulässig.
Thorsten Plenz, Ortsbürgermeister


