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27.06.2022 |  

Verhalten auf dem Friedhof

In letzter Zeit kam es wiederholt zu Verstößen gegen die Friedhofssatzung. Insbesondere wurden Hunde mitgenommen und frei über das Friedhofsgelände laufen gelassen. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass die in § 5 aufgestellten Verhaltensregeln mit dem Tag der Veröffentlichung gültig sind. Die Friedhofssatzung ist, wie alle anderen Satzungen, auf der Homepage der VG Hunsrück-Mittelrhein unter „Rathaus / Ortsrecht (Satzungen)“ zugänglich. Es bedarf daher keiner zusätzlichen Beschilderung an den Zugängen.

Verstöße gegen die Regeln sind Ordnungswidrigkeiten gemäß § 32 der Satzung und können mit Geldbußen bis zu 1.000 € geahndet werden. Wir bitten eindringlich die Würde des Ortes zu respektieren.

Heinz Link, Ortsbürgermeister