In letzter Zeit kam es wiederholt zu Verstößen gegen die Friedhofssatzung. Insbesondere wurden Hunde mitgenommen und frei über das Friedhofsgelände laufen gelassen. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass die in § 5 aufgestellten Verhaltensregeln mit dem Tag der Veröffentlichung gültig sind. Die Friedhofssatzung ist, wie alle anderen Satzungen, auf der Homepage der VG Hunsrück-Mittelrhein unter „Rathaus / Ortsrecht (Satzungen)“ zugänglich. Es bedarf daher keiner zusätzlichen Beschilderung an den Zugängen.
Verstöße gegen die Regeln sind Ordnungswidrigkeiten gemäß § 32 der Satzung und können mit Geldbußen bis zu 1.000 € geahndet werden. Wir bitten eindringlich die Würde des Ortes zu respektieren.
Heinz Link, Ortsbürgermeister