In den letzten Tagen wurden auch wir hier in Urbar wieder von erheblichem Schneefall überrascht. Demzufolge waren die Gehwege und innerörtlichen Straßen durch Schnee und Glatteis schwierig zu begehen bzw. zu befahren.
Daher möchte ich, wie bereits in den vergangenen Jahren regelmäßig geschehen, auf die bestehenden Streu- und Räumpflicht hinweisen. In der „Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Ortsgemeinde Urbar“ ist verbindlich geregelt, dass Eigentümer und Besitzer der an die innerörtlichen Straßen angrenzenden sowie der durch die Straße erschlossenen Grundstücke die Gehwege und Straßen (jeweils bis zur Straßenmittellinie) von Schnee und Eis freihalten müssen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Schnee und Eis nicht von Grundstücken auf Geh- und Fahrbahn verbracht wird (s. insbesondere §§ 6 u. 7 d. Satzung). Die Ortsgemeinde selbst ist für die Räum-und Streupflicht als Anlieger ihrer Grundstücke (z.B. Friedhof, Backes, Mehrzweckgebäude/Kita/Feuerwehr, Bushaltestelle) verantwortlich. Die vollständige Straßenreinigungsatzung vom 04.07.2000 kann jederzeit auf der Homepage der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein unter „Rathaus“ -> „Ortsrecht (Satzungen)“ bzw. https://www.hunsrueckmittelrhein.de/rechtsgrundlagen/1/28894/straßenreinigungssatzung-der-ortsgemeinde-urbar-vom-23.09.2001.html eingesehen werden.
Heinz Link, Ortsbürgermeister